Endlich-Hallentraining wieder möglich!

Es geht wieder los! Ab Montag den 07. Juni 2021 dürfen wir wieder in die Hallen!

Die bereinigte aktuelle Version der CoronaSchVO findet ihr HIER.

Nachfolgend die Orientierungshilfe für unseren Sportbetrieb in den Hallen:

Der Rhein-Sieg-Kreis ist seit dem 04.06.2021 in der Inzidenzstufe 1 (0-35).

„Mitnahme“ von Erlaubnissen von Inzidenzstufe zu Inzidenzstufe
Wichtig ist in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen, dass die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 „mitgenommen“ werden. So bleibt zum Beispiel die in Stufe 3 geltende Testfreiheit für kontaktfreien Sport mit bis zu 25 Personen draußen und Kontaktsport draußen von Kinder-/Jugendgruppen bis einschließlich 18 Jahre in den Stufen 2 und 1 selbstverständlich erhalten.

Weitergehenden Öffnung der Sporthallen in Troisdorf (Sportamt-Herr F. Peukert): „Um Ihnen nach der sehr langen „Sportpause“ die Möglichkeit zu geben, Ihr Sportangebot wieder umfangreich zu nutzen um auch neue Mitglieder für den Sport zu gewinnen, hat die Sportverwaltung Troisdorf entschieden, Ihnen die Sporthallennutzung in den Sommerferien und Herbstferien zu den jeweilig genehmigten Nutzungszeiten durchgängig zum Normaltarif (statt des Ferientarif) zu ermöglichen. Diese Möglichkeit gilt im Rahmen aller jeweils aktuellen Inzidenzvorgaben der CoronaschutzVO NRW.“

Unser Leiter Spielbetrieb ist dabei, den Bedarf festzustellen.

gez. Udo Walsch kommissarischer Geschäftsführer HSV Troisdorf e.V.

Die Wirbelsäulengymnastik des HSV Troisdorf e.V. geht in die nächste Runde!

Am 9.6.2021 beginnt unsere Übungsleiterin Brigitte die erfolgreiche und
stark nachgefragte Kursreihe „Wirbelsäulengymnastik“ nochmals
virtuell.

Ein normaler Trainingsbetrieb ist in den nächsten Wochen aufgrund der
aktuellen Lage nicht planbar. Daher starten wir den nächsten Kurs
nochmal ONLINE.

Jeder Schritt überträgt sich auf unseren Rücken und auch die
Bauchmuskulatur wirkt auf die Stabilisierung der Wirbelsäule.
In diesem Sinn erwartet Euch ein vielfältiges, anspruchsvolles und
kurzweiliges Programm, das wir live und online gestalten. Nach einem
rücken- und gelenkschonenden sowie den Kreislauf anregenden
Aufwärmprogramm mobilisieren, kräftigen, und dehnen wir mit
wechselnden Schwerpunkten alles was unserem Rücken gut tut und wirken
damit Verspannungen entgegen.
Tipps zur Einbindung der Übungen im Alltag sowie zum richtigen Heben,
Tragen, Stehen und Bücken runden das Programm ab und versprechen einen
idealen Ausgleich zum stressigen Alltag.

Ihr benötigt lediglich einen Rechner, ein Tablet oder Smartphone sowie
eine Gymnastikmatte oder einen Teppich und etwas zum Trinken. Und
natürlich Humor für ein Live-Training 🙂

Wir motivieren an dieser Stelle auch Neueinsteiger: Es besteht die
Möglichkeit an einer kostenlose Schnupperstunde teilzunehmen!

Der nächste Kurs mit 10 Stunden starten am 9.6.2021 von 18:00-19:00 Uhr.
Weitere Infos findet Ihr auf
https://hsv-troisdorf.de/wirbelsaeulengymnastik/ [1]
Bitte meldet euch an bei Anke Straßburger unter 0174-9206539 oder per
Mail: gymnastik@hsv-troisdorf.de

Weitere Lockerungen…..

Die Landesregierung NRW hat die ab dem 28.05.2021 geltende neue CoronaschutzVO NRW beschlossen und veröffentlicht (Anlage). Hiernach ergeben sich weitere Öffnungsschritte für den Sport. Die Nutzung der Außensportanlagen in Troisdorf ist ab sofort wie Folgt möglich:

  1. Kontaktfreier Sport ist auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen erlaubt.
  2. Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen ist bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen möglich.

Hier in tabellarischer Übersicht

Die weiteren bekannten Regelungen wie die Dokumentation der Anwesenheit der Sportler*innen, die Einhaltung des Hygienekonzepts und die Desinfektion und Reinigung der Außentoiletten der Sportjugendheime bleiben selbstverständlich bestehen.

Der Rhein-Sieg-Kreis ist rein formell aktuell noch in der Inzidenzstufe 3 eingeordnet (zwischen 100 und 50). Die Inzidenzwerte der vergangen Tage geben allerdings Hoffnung in nächster Zeit in die nächste Inzidenzstufe 2 zu kommen. Sollte dies formell vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW formell im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgestellt werden, so erhaltet ihr weitere Information von der Sportverwaltung Troisdorf bzw. hier auf unserer Homepage.

Lasst uns alle die neuen Regelungen verantwortungsvoll umsetzen und somit unseren Beitrag zu einer Eindämmung der Pandemie beitragen!

Daten für das Outdoor- Training des HSV:

Kleinspielfeld Niederpleis Alter Markt:

Di        19:30 – 21:00 Uhr   2. Herren

Mi        19:30 – 21:00 Uhr   1. Herren

Kleinspielfeld Sportplatz Kriegsdorf:

Mo      16:00 – 18:00 Uhr              m B-/C- Jgd

Mi        19:00 – 21:00 Uhr             2. Damen

Do      19:00 – 21:00 Uhr              w A-/B-Jgd

Fr        16:00 – 17:00 Uhr              m B-/C- Jgd

Kleinspielfeld Aggerstadion Troisdorf:

Mi 16:00 – 17:30 Uhr E- Jgd

Do 15:00 – 16:00 Uhr Minis

      16:00 – 17:00 Uhr F- Jgd

Fr  16:00 – 17:30 Uhr D- Jgd

Danke Sabine – Willkommen Frank

Wechsel in der Öffentlichkeitsarbeit HSV Troisdorf e.V.

Sabine Teuber

Sabine Teuber bekleidete seit 19.März 2018 das Amt der Leiterin Öffentlichkeitsarbeit beim HSV Troisdorf und schied am 01.Mai 2021 auf eigenen Wunsch aus dem Amt.

Sabine betreute in Ihrer Amtszeit die Pressearbeit und die Social-Media-Kanäle des Vereins.

Sie hatte maßgeblichen Anteil daran, dass der HSV Troisdorf in allen Medien und Kanälen so präsent war wie schon lange nicht mehr. Darüber hinaus war es ihr ein besonderes Anliegen, unser weit über den Kreis hinaus bekanntes Handballcamp für Grundschüler entsprechend zu unterstützen. Ihre engagierte Arbeit und ihre freundliche und zuvorkommende Art werden wir vermissen.

Der Vorstand bedankt sich bei Sabine für Ihre wertvolle Arbeit und wünscht Ihr für die Zukunft alles Gute. Auf der kommenden außerordentlichen Mitgliederversammlung werden wir Sabine gebührend ehren.

Frank Dieball

Auch Sabines Nachfolger ist bereits gefunden. Am 01.05.2021 übernahm Frank Dieball (34 Jahre) das Amt und bekleidet es bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch.

Mit Frank haben wir einen „alten HSV’ler“ gewinnen können, der seit seinem Einstieg mit der C-Jugend für den HSV spielt – und bis heute aktiver Handballspieler in unserem Verein ist!
Seine Vergangenheit als Betreuer diverser AGs an Grundschulen und seine Erfahrung als Trainer F-und D-Jugend im HSV sprechen für sich. Zurzeit betreut er unsere Ballgruppe, wo die Jüngsten die ersten Ballkontakte lernen.

Frank ist ausgebildeter Lehrer am Berufskolleg und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sowie Doktorand an der TU München.

Der Vorstand wünscht ihm viel Erfolg in seiner neuen Aufgabe.

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung

Ab dem 15.05.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die ihr im Detail unter nachfolgendem Link nachlesen könnt. Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind gelb markiert. CoronaSchVO für NRW

Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.

1. Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz über 100 (Stand 20.5.2021)
2. Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz 50 bis 100 (Stand 20.5.2021)
3. Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz unter 50 (Stand 20.5.2021)

Der Rhein-Sieg-Kreis bewegt sich derzeit bei den täglichen Inzidenzwerten stabil unter 100. Die Nutzung der Außensportanlagen ist ab sofort wie folgt möglich:

  1. Kinder bis 14 Jahren in einer Gruppengröße von 20 Kindern mit bis zu zwei Übungsleitern im Kontaktsport (hier hat sich zur alten Verordnung nichts geändert, da dies vor der Notbremse auch möglich war).
  2. Kinder/Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene können in Gruppen von 20 Personen kontaktfrei trainieren.

Weiterhin sind die anwesenden Sportler*innen per Anwesenheitsliste (Hygiene-Ranger!) zu dokumentieren. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig. Somit müssen die Sportjugendheime weiter geschlossen bleiben. Für die Sportplatzanlagen außer dem Aggerstadion und dem Kunstrasenplatz in Sieglar gilt, dass die Vereine, wie bis zum 31.10.2020 bereits praktiziert, für die Sportlerinnen und Sportler je eine Außentoilette zur Nutzung bereitstellen. Die Reinigung und Desinfektion dieser obliegt den Vereinen und muss entsprechend auch dokumentiert werden. Für das Aggerstadion und den Kunstrasenplatz Sieglar als rein städt. Sportanlagen übernimmt dies die Stadt bzw. der dortige Schließdienst. Es gelten weitere folgende Schutzmaßnahmen die vom Verein eigenverantwortlich ergriffen werden müssen:

Die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gemäß unserer Hygieneregeln müssen gewährleistet sein. Zuschauerbesuche sind vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig. Die Kleinspielfelder müssen derzeit für die Öffentlichkeit noch geschlossen bleiben. Für die Trainingsaktivitäten der Vereine stehen diese aber zur Verfügung. Die Ausübung der Trainingseinheiten erfolgt in voller Verantwortung der Vereine. Das heißt, wenn diese Regelungen nicht beachtet werden, wird die Nutzung der Anlage auch wieder untersagt.

Die neue CoronaschutzVO NRW sieht auch die Zulassung des Rehasports in den Sporthallen vor. Hierzu kommen allerdings in den nächsten Tagen weitere Hinweise zur Umsetzung. Daher bitte noch etwas Geduld.

Die Verordnung gibt auch einen Ausblick was im Sport bei einer vorliegenden 7 Tages Inzidenz von unter 50 (dies muss aber vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales NRW formell im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgestellt werden) möglich ist:

  1. Training mit Kontakt ohne Personenbegrenzung im Außenbereich. Ab hier sollte wieder ein regulärer Trainingsbetrieb mit Einhaltung des Hygienekonzepts und der Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer möglich sein.
  2. Die Ausübung von Kontaktsport in Innenräumen unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 1a, 1b und 1c für mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 4a Absatz 1 Satz 1.
  3. Die Ausübung von kontaktfreiem Sport in Innenräumen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 4a Absatz 1 Satz 1.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift unverändert das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.

  1. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 gilt die neue CoronaSchVO, s. o.
  2. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 gilt ebenfalls die neue CoronaSchVO, s. o.

Lasst uns alle die neuen Regelungen verantwortungsvoll umsetzen und somit unseren Beitrag zu einer Eindämmung der Pandemie beitragen.