Autor: berichts_adm

Der Fahrplan zum (baldigen) Handballspielen ! ?

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen am 03.03.21 folgenden Beschluss: HIER

Das bedeutet leider für uns, dass wir weiterhin keinen Vereinssport betreiben dürfen!

Unabhängig davon erlaubt die Verordnung kontaktlosen Freizeitsport für bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren und maximal 2 Betreuern ohne Abstand in der Gruppe im öffentlichen Raum. Diese Möglichkeit könnten auf freiwilliger Basis die Trainer*innen der Mannschaften D-, E- und F-Jugend wahrnehmen. Allerdings ist dies nur möglich mit einem schriftlichen Einverständnis der Eltern! (Dies ist damit kein offizielles Training des Vereins!)

Nachfolgend der für uns wichtige Auszug aus der gültigen NRW-Coronaschutzverordnung vom 05.03.2021:

§ 9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport

1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,

2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie

3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

(3) Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.

(4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzrecht) zulässig sind

1. der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen und berufsbezogenen Prüfungen sowie Übungs- und Leistungsnachweisen,

2. sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen,

3. das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U17, U15) sowie

4. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.

(5) Abweichend von Absatz 1 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.

Update KSB Rhein-Sieg e.V.

Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir Euch dies umgehend mitteilen.

Udo Walsch

kommisarischer Geschäftsführer

 

Jugend- und Mitgliederversammlung 2021

Werte HSV-Mitglieder,

die Corona Pandemie hat uns nach wie vor im Griff und weitgehende Lockerungen sind trotz der am 03.03. 2021 gefassten Beschlüsse der Ministerpräsidenten*innen Konferenz mit der Bundeskanzlerin nicht unmittelbar in Sicht. Der Lockdown ist bis zum 28.03. 2021 mit gewissen Lockerungen verlängert worden.

D.h. für unseren Verein weiterhin auf die Hallenöffnungen warten, um wenigstens wieder einmal trainieren zu können.

Die gemäß unserer Satzung im ersten Jahresquartal  anstehende ordentliche Jugendversammlung (§ 14 (2)) und ordentliche Mitgliederversammlung (§ 11 (2) a)) kann aus den oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden.

 Daher hat der Vorstand entschieden diese auszusetzen und durch eine außerordentliche Jugend- und Mitgliederversammlung in 2021 zu ersetzen.

Der festzulegende Termin richtet sich nach den Öffnungsperspektiven für eine solche Veranstaltung. Die Entscheidung wird gemäß § 11 (2) b) unserer Satzung getroffen um dann die Einladung entsprechend zu veröffentlichen.

Alle Mannschaften im Online Training!

Unsere Kleinsten haben bereits angefangen, nun sind alle Mannschaften im regelmäßigen Online Training!

Das speziell auf die Mannschaften zugeschnittene Programm wird von lizensierten Trainern*innen (Aund B-Lizenzen) der Handballschule Oberberg erst einmal bis zum 09.03. durchgeführt. Die Kosten übernimmt der HSV.

Online „am Ball bleiben“

Schliesslich ist dies in den aktuellen Zeiten eine gute Möglichkeit fit zu bleiben, das Ballgefühl zu behalten und sich für den Wiedereinstieg in das normale Training in unseren Hallen bestens vorzubereiten.

Handballcamp-Logo

6. Handballcamp 2021 für Grundschüler

Liebe Handballfreunde,

um für alle ein Stückchen mehr Planungssicherheit zu haben, haben wir im Vorstand aufgrund des bis zum 14.03. bestehenden Lockdowns beschlossen, das 6. Handballcamp nicht wie angekündigt in den Osterferien anzubieten, sondern es in die Herbstferien zu verlegen.

Freuen Sie sich auf das 6. Handballcamp vom 19. – 22.10. 2021 für Grundschüler im Alter zwischen 7 und 12 Jahren (2. Herbstferienwoche DI-FR) und tragen Sie es jetzt schon in ihren Kalender ein!

Den genauenTermin für den Anmeldungsstart teilen wir Ihnen rechtzeitig mit.

D, E und F Jugend starten Online Training!

Nach dem erfolgreichen Start unserer Rückenschule am 13.01. mit dem Online Kurs, starten jetzt auch unsere Jugendmannschaften als Erste mit ihrem Fitness- und Balltraining online!

Das speziell auf unsere Jugendmannschaften zugeschnittene Programm wird von lizensierten Trainern*innen (Aund B-Lizenzen) der Handballschule Oberberg durchgeführt:

Online „am Ball bleiben“

Wir sind zuversichtlich, dass bald auch noch unsere anderen Mannschaften diesem momentanen „Trend“ folgen werden. Schliesslich ist dies in den aktuellen Zeiten eine gute Möglichkeit fit zu bleiben, das Ballgefühl zu behalten und sich für den Wiedereinstieg in das normale Training in unseren Hallen bestens vorzubereiten.

 

Saisonende!

Bereits am 23.01.2021 wurde durch die spieleitenden Stellen die Aussetzung des Spielbetriebs der Jugendmannschaften beschlossen. Nun auch die Seniorenmannschaften!

Viele haben es bereits befürchtet, jetzt ist es auch offiziell: Der HVM mit den angeschlossenen Kreisen erklärt die Saison 20/21 für beendet bzw. annulliert. Die kompletten Infos und Details findet ihr im nachfolgenden Link:

HVM-BES

Wir sollten die Saison 20/21 komplett abhaken und vergessen! Da es weder Auf- noch Absteiger in unseren Spielklassen gibt, sind die Vorraussetzungen für die kommende Saison 2021/22 die Gleichen wie im letzten Jahr. Schauen wir nach vorne und fangen schon jetzt an uns auf die Saison 21/22 vorzubereiten! Wir hoffen, dass alle Spieler*innen uns die Treue halten und den Wiedereinstieg in unseren geliebten Handballsport entgegenfiebern. Das Gleiche erhoffen wir zusammen mit unseren Trainer*innen, um dann die erreichten Erfolge fortsetzen zu können.