Kategorie: News

Neue Outfits für den Nachwuchs

Ein weiteres Mal kann sich der gesamte HSV-Nachwuchs inkl. Trainer*innen und Betreuer*innen über eine großzügige Spende des Troisdorfer Traditionsunternehmens Reifenhäuser freuen – und das tun die Kids auch!

Alle unsere Jugendlichen warten schon sehnsüchtig auf den Wiedereinstieg in‘s Training, das im neuen Outfit sicher noch mehr Spaß macht!

Und hier sind die ersten Eindrücke von einigen Jugendmannschaften:

 

Die offizielle Übergabe ist zur Saisoneröffnung 21/22 (Anfang September) geplant – sofern sie denn starten darf. Und dann kommen die neuen Anzüge erst so richtig zum Einsatz!

An dieser Stelle aber vorab schon ein großes DANKE an die Firma Reifenhäuser!

 

 

Aktualisierung der Coronaschutzverordnung-UPDATE

Update vom 03.05.2021:

………..alles unverändert, nunmehr sind Museen und Sporthallen bis 14. Mai geschlossen, Sportplätze bleiben mit Einschränkungen offen.

Hier ist die ab dem 23. April gültige CoronaScHVO nachzulesen: Link.

Übersicht_Regeln_fuer_Sportbetrieb_3.5.2021

Update vom 24.04.2021:

UPDATE!: Corona-Notbremse in Troisdorf!

Sporthallen und Museen weiterhin geschlossen

Museen und Sporthallen bis 14. Mai geschlossen, Sportplätze bleiben mit Einschränkungen offen.

Bis mindestens Freitag, 14. Mai 2021 bleiben die Museen und die Tourist-Information auf Burg Wissem sowie die Sporthallen in Troisdorf geschlossen.

Sporthallen dürfen nur für Prüfungsvorbereitungen oder für Prüfungen, zum Beispiel im Rahmen des Abiturs genutzt werden. Schul- und Vereinssport darf nicht in den Hallen durchgeführt werden. Eine Öffnung vor dem 14. Mai ist nur dann möglich, wenn die Inzidenz in Troisdorf an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.

Mit diesen beiden Beschlüssen verschärft die Stadt Troisdorf die in allen anderen Lebensbereichen geltende Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises. Diese Allgemeinverfügung wiederum stellt eine Anwendung der „Notbremse“-Regelung dar, welche die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vorsieht.

Offen bleiben demnach die Sportplätze an der frischen Luft. Sie sollen nur dann geschlossen werden, wenn die Inzidenz in Troisdorf an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 300 liegen sollte.

Laut der Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises gibt es für das Training auf den Sportplätzen allerdings Einschränkungen: Die zulässige Gruppengröße liegt bei höchstens zehn Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren, zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Maximal dürfen Personen aus einem Hausstand und ein weiterer Sportler ab 15 Jahren zusammen trainieren und dabei den Mindest-Abstand von 1,5 Metern unterschreiten, den die Corona-Schutzverordnung des Landes vorsieht.

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Heute ist die ab dem 29. März gültige CoronaScHVO erschienen. Nachzulesen unter diesem Link.

Sie enthält positive Nachrichten ! Der Sportbetrieb bleibt weitgehend im bisherigen Umfang möglich und erfährt in kleinen Gruppen sogar noch eine Erweiterung.

Vom allgemeinen Verbot des Sportbetriebs in § 9 der CorSchVO gelten unverändert folgende Ausnahmen. Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben (Auszug):

II. Sport für Kinder in Gruppen
A) Solange der Inzidenzwert unter 100 liegt:
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

B) Wenn der Inzidenzwert über 100 liegt:
Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

III. Allgemeine Hinweise
Zwischen allen o. g. genannten Einzelpersonen und Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Neu ist: Für die Durchführung des o. g. Gruppensports für Kinder ist die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder im Sinne der Coronaschutzverordnung sicherzustellen! Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein. Hierzu kann unser vorhandener Hygiene-Ranger sehr gut genutzt werden!

 

Neuer Online-Kurs Wirbelsäulengymnastik

Wegen des großen Erfolges – und da Corona-bedingt kein „normaler“ Kurs stattfinden kann – bietet der HSV nochmals die Möglichkeit unter virtueller Anleitung seinem Körper etwas Gutes zu tun.

Der neue Kurs beginnt am 24.3.2021 um 18.00 Uhr unter der bewährten Leitung von Brigitte Wallwey.

Weitere Infos findet Ihr auf https://hsv-troisdorf.de/wirbelsaeulengymnastik/

Anmeldung bei Anke Straßburger unter 0174-9206539 oder per Mail: gymnastik@hsv-troisdorf.de

Der Fahrplan zum (baldigen) Handballspielen ! ?

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen am 03.03.21 folgenden Beschluss: HIER

Das bedeutet leider für uns, dass wir weiterhin keinen Vereinssport betreiben dürfen!

Unabhängig davon erlaubt die Verordnung kontaktlosen Freizeitsport für bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren und maximal 2 Betreuern ohne Abstand in der Gruppe im öffentlichen Raum. Diese Möglichkeit könnten auf freiwilliger Basis die Trainer*innen der Mannschaften D-, E- und F-Jugend wahrnehmen. Allerdings ist dies nur möglich mit einem schriftlichen Einverständnis der Eltern! (Dies ist damit kein offizielles Training des Vereins!)

Nachfolgend der für uns wichtige Auszug aus der gültigen NRW-Coronaschutzverordnung vom 05.03.2021:

§ 9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport

1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,

2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie

3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

(3) Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.

(4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzrecht) zulässig sind

1. der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen und berufsbezogenen Prüfungen sowie Übungs- und Leistungsnachweisen,

2. sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen,

3. das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nichtolympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren (U19, U17, U15) sowie

4. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.

(5) Abweichend von Absatz 1 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.

Update KSB Rhein-Sieg e.V.

Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir Euch dies umgehend mitteilen.

Udo Walsch

kommisarischer Geschäftsführer

 

Nur noch bis 13.3.2021 – vote for Kathi!

Nur noch bis 13.3.2021 – vote for Kathi!

Für den HSV ist Kathi Struß zur Sportlerin des Jahres nominiert!
Und jetzt ist es an euch, Kathi auf’s Podest zu heben…
der Countdown läuft!

Und so könnt ihr eure Stimme für Kathi abgeben:

Online über folgenden Link: Sportlerin des Jahres

Und zusätzliche Stimme über einen oder auch mehrere Coupons in den Tageszeitungen wie Rhein-Sieg-Anzeiger, Rhein-Sieg Rundschau und Bonner Rundschau.

Also unbedingt mitmachen und abstimmen!!

Daumen drücken ist gut – abstimmen ist besser!

 

Alle Mannschaften im Online Training!

Unsere Kleinsten haben bereits angefangen, nun sind alle Mannschaften im regelmäßigen Online Training!

Das speziell auf die Mannschaften zugeschnittene Programm wird von lizensierten Trainern*innen (Aund B-Lizenzen) der Handballschule Oberberg erst einmal bis zum 09.03. durchgeführt. Die Kosten übernimmt der HSV.

Online „am Ball bleiben“

Schliesslich ist dies in den aktuellen Zeiten eine gute Möglichkeit fit zu bleiben, das Ballgefühl zu behalten und sich für den Wiedereinstieg in das normale Training in unseren Hallen bestens vorzubereiten.