2G für Hallensport – Neue Coronaschutzverordnung

Ab dem 24.11.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), nach der Sportangebote in Innenräumen nur noch geimpfte und genesene Personen in Anspruch nehmen, besuchen oder ausüben dürfen.  Diese Regel gilt somit ausnahmslos für jeden in der Halle, für Spieler*innen, Offizielle oder Zuschauer*innen. Nur Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind davon ausgenommen.

Anbei ein Link zur neuen CoronaSchVO, die ab heute gilt und damit auch von allen Vereinen am kommenden Wochenende beachtet werden muss: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021

Der Vorstand des HSV Troisdorf empfiehlt darüber hinaus, dass sich alle Trainingsteilnehmer*innen (auch Jugendliche unter 15 Jahren), vor Trainingsbeginn testen lässt.

Auch zur Abwicklung des Spielbetriebs gibt es Änderungen. Zuschauer müssen die Vorgaben zur Maskenpflicht in Innenräumen auch nach Einnahme des Sitzplatzes beachten. Unser Hygienekonzept und unsere Regeln für die Durchführung der Spiele findet ihr unter folgendem Link:

https://hsv-troisdorf.de/wp-content/uploads/2021/11/HSVTroisdorf_Hygienekonzept_Gesamt_20211123-1.pdf