Wiedereinstieg Indoor, aber weiterhin verantwortungsbewusst!

Endlich hat die Handballfreie Zeit ein Ende! Es darf wieder gespielt werden – nun endlich auch wieder in der Halle!

Der HSV Troisdorf ist sich weiterhin seiner Verantwortung bewusst und wird auch die Rückkehr in den Indoor-Sportbetrieb mit großem Augenmaß durchführen. Das Gesundheitsrisiko, das weiterhin besteht, bleibt dabei ein ganz wichtiger Eckpfeiler.

Die Vorgaben der einzelnen Sportverbände verlangen richtigerweise eine gut durchdachte Umsetzung.

Aufgrund der neuen Corona-Situation ab dem 15.06.2020, nachfolgend die wesentlichen Änderungen / Lockerungen der Corona-Schutzverordnung:

1.Nicht kontaktfreier Sport (Training) ist auch drinnen möglich (maximale Gruppengröße: 10)
2.Sportliche Wettbewerbe im nicht kontaktfreien und kontaktfreien Sport sind auch drinnen möglich (maximale Gruppengröße: 10)
3.Nicht kontaktfreier Sport (Training und Wettkampf) draußen kann mit einer Gruppengröße bis zu 30 Personen stattfinden
In allen vorgenannten Fällen muss eine sogenannte „einfache Rückverfolgbarkeit“ gesichert sein
Damit ist die Ausübung sämtlicher Kontaktsportarten wieder möglich.
Eine Vorlage von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten beim Gesundheitsamt ist in der CoronaSchVO nicht mehr (bzw. nur noch für die Profiligen, siehe § 9 Abs. 6.1) vorgesehen. Selbstverständlich bleibt aber die Pflicht zu geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz unverändert erhalten (siehe § 9 Abs. 1 der CornaSchVO).

Hinweis zur Rückverfolgbarkeit
Die ab 15.06.2020 gültige CoronaSchVo differenziert in § 2 zwischen einfacher und besonderer Rückverfolgbarkeit. Für den Sport ist nach aktueller Verordnung nur die einfache Rückverfolgbarkeit einschlägig. Das heißt: Mindestens in den o. g. Fällen 1. bis 3. ist es notwendig, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler*innen (und bei 2. auch der Zuschauer*innen) zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren.

Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen stehen weiterhin an vorderster Front und werden auf die zusätzlichen Aufgaben eingestellt.
Der Bußgeldkatalog des Landes NRW, speziell für den Sportbetrieb, sieht persönliche Strafen und Strafen für den Verein vor, die im 4stelligen Bereich liegen.

Wir als Verein wollen da keinen alleine stehen lassen und setzen darauf, dass auch unsere sportbegeisterten Mitglieder diesen Weg mitgehen.

Hierzu geben wir als bindende Vorgabe das HSVTroisdorf_Corona_Indoortraining den Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen an die Hand!

Auch wenn es noch etwas anders sein wird als gewohnt, gehen wir die Herausforderungen an und sind uns sicher, dass wir uns schon bald zu spannenden Wettkämpfen in den Troisdorfer Sporthallen wiedersehen werden.
In diesem Sinne, bleibt gesund!
Rolf Hergenhahn
Vorsitzender HSV Troisdorf e.V.

CoronaSchVO_Fassung_ab_15-06-2020_mit_Anlagen
Informationsschreiben-KPI-und-VP_20200318
2020-06-15__Tabelle_Wiederaufnahme_Sportbetrieb_Stand_15.06.2020
HSVTroisdorf_Corona_Indoortraining     Rundsporthalle      Sporthalle Am Bergeracker
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